Allgemeine Geschäftsbedingungen
http://www.wunderchemi.ch, E. Wunderli ist alleiniger Inhaber der auf dieser Website erhobenen Informationen. Wir erheben nur
Informationen, die uns helfen, den Service für Sie zu verbessern. Die Informationen werden nicht - ohne Ihr Einverständnis - veräussert oder auf eine andere Weise, die nicht durch diese Erklärung
ausgeschlossen ist, an andere weitergegeben, ausser, wenn wir dies in gutem Glauben aus gesetzlichen Gründen für notwendig halten oder wenn es notwendig ist, die Rechte und das Eigentum von
http://www.wunderchemi.ch, zu wahren, oder wenn die persönliche Sicherheit des Personals oder der Öffentlichkeit gefährdet ist.
ANWENDUNGSBEREICH UND GELTUNG
1.1 Die Firma http://www.wunderchemi.ch, E. Wunderli, Überlandstrasse 199c, 8600 Dübendorf ZH, offeriert als http://www.wunderchemi.ch-Verkäufer im Chemiebereich ein breites Angebot an Produkten sowie einzelnen Dienstleistungen.
1.2 Die vorliegenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen», nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von der Firma WUNDERCHEMI zu ihren Kunden. Sie gelten für alle
Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma WUNDERCHEMI und Kunden, insbesondere für die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich
vereinbart wurde.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie von der Firma WUNDERCHEMI ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind und mit den AGB von der Firma
WUNDERCHEMI nicht im Widerspruch stehen.
1.4 Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige
Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
1.6 Änderungen werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder andere geeignete Weise bekannt gegeben und treten ohne schriftliche Einsprache des Kunden innert Monatsfrist in Kraft.
1.7 «Produkte» sind von der Firma WUNDERCHEMI angebotene und vertriebene Chemie-Produkte, Maschinen, Geräte, Bauteile und Zubehör, des weiteren Teile davon, Zusatzeinrichtungen sowie
Software.
2. BESTELLUNG, LIEFERUNG, ÜBERGABE DER PRODUKTE
2.1 Bestellungen können ausschliesslich elektronisch im Webshop gemacht werden.
2.1.1 Wird vom Kunden eine telefonische Bestellung aufgegeben, darf der Verkäufer eine Umtriebsentschädigung von CHF 18.- pro Bestellung verrechnen, weil er seinerseits einen grösseren Zeitaufwand benötigt, um das Formular im Namen des Kunden selber auszufüllen.
2.1.2 Wir beliefern ausschliesslich NUR die Schweiz mit unseren Produkten. Insbesondere Liefern wir nicht nach Deutschland, Italien, Frankreich und anderen europäischen Länder!
2.1.3 Wer per Email, statt über unseren Shop bestellt, muss mit einer Umtriebsgebühr von zusätzlich
CHF 12.90 rechnen. Der Mehraufwand ist einfach zu gross, als dass wir dies gratis machen können.
2.2 Das Angebot im Webshop und die Bestellung ist bindend. Der Besteller ist nach der Bestellung verpflichtet, die bestellte Ware per Vorkasse oder über PayPal oder bei Abholung zu bezahlen. Der
Käufer kann jedoch nach der Bestellung innert 7 Tagen vom Kauf mit einer schriftlichen und per Post eingeschriebener Abbestellung vom Kauf zurücktreten, falls er noch nicht im Besitz der Ware
ist. Nach Ablauf der 7-tägigen Rücktrittsfrist ist der Kunde an den Kauf gebunden und muss die Vorkasse bezahlen bevor er in den Besitz der Ware kommt. Falls der Kunde nach der Bestellung und
nach dem Erhalt der Vorkassenrechnung nicht in der angegebenen Frist voraus bezahlt, muss mit einer kostenpflichtigen Mahnung rechnen. Wir mahnen alle 10 Tage neu und bis zu maximal 50 Mal. Jede
Mahnung kostet CHF 40.- Bearbeitungsgebühr plus Porto und Verzugszins von 10% pro Rata.
2.2.1 Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist grundsätzlich die jeweilige Auftragsbestätigung oder wenn keine Auftragsbestätigung zugestellt wird, die jeweilige Lieferung massgebend. Bei
sofortiger Lieferung erfolgt keine Auftragsbestätigung. Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller. Die Publikation von Spezifikationen, Lieferumfang
etc. erfolgt im Webshop ohne Gewähr. Massgebend ist diesbezüglich die aktuelle Spezifikation und der aktuelle Lieferumfang des Herstellers der Produkte im Zeitpunkt der Auslieferung der Produkte
an der Firma WUNDERCHEMI.
2.2.2 Chemie-Produkte, wie Borax dürfen nur Gewerbetreibende einkaufen. Wer trotzdem als
Privatperson z.B. ohne Firmenangaben und ohne gültige UID-Nr. oder MwSt-Nr. versucht eine Bestellung zu machen, macht sich strafbar. Falls der Kunde bereits vorausbezahlt hat, obwohl er keinen
Firmenstatus besitzt bzw. ungültige Angaben gemacht hat, macht sich durch den Versuch eine unerlaubte Handlung strafbar. Eine solche Handlungsweise wird mit einer Konventionalstrafe von CHF 100.-
bestraft.
2.3 Die von der Firma WUNDERCHEMI angegebenen Liefertermine sind ohne anderslautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins
erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z. B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Sollte sich eine Lieferung über
einen von der Firma WUNDERCHEMI schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei
Wochen die Firma WUNDERCHEMI in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen weiteren Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. Weitergehende Ansprüche
sind in diesem Fall ausgeschlossen.
2.4 Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die Firma WUNDERCHEMI keinen Einfluss hat, wie z. B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller
oder Transportprobleme, ist die Firma WUNDERCHEMI berechtigt, bestätigte Bestellungen zu annullieren. Der Kunde hat in diesem Fall Anspruch auf Rückerstattung einer allenfalls geleisteten
Kaufpreiszahlung; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
2.5 Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit der Firma WUNDERCHEMI. Kosten, die bereits entstanden sind, kann die Firma
WUNDERCHEMI dem Kunden belasten.
2.6 Die Firma WUNDERCHEMI ist zu Teillieferungen berechtigt.
2.7 Sämtliche technische Daten und Angaben zu Lieferumfang sind Herstellerangaben. Irrtum vorbehalten. Die Firma WUNDERCHEMI haftet nicht für Schäden, die aus der Veränderung der Spezifikationen
und technischen Angaben / Daten auf dieser Seite resultieren.
2.8 Die Abbildungen, Fotos, im WUNDERCHEMI-Shop können vom tatsächlichen Produkt etwas abweichen.
2.9 Grundsätzlich werden Pakete eingeschrieben versandt. Wenn der Kunde die Ware aus irgendwelchen Gründen nicht in Empfang nehmen kann, wird das Paket kostenpflichtig an den Absender
zurückgesandt. Diese Kosten werden dem Kunden zusätzlich belastet. Bei Nochmaliger Zusendung werden folgende zusätzliche Kosten berechnet: CHF 7.- für Rückporto und CHF 15.- für neuer und
eingeschriebener Versand. Grosse Pakete können teurer werden.
3. ABNAHME UND PRÜFUNG
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von der Firma WUNDERCHEMI gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Anlieferung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige
Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 7 Tage nach Anlieferung , der Firma WUNDERCHEMI schriftlich bekannt zugeben.
4. ÜBERGANG VON NUTZEN UND GEFAHR
4.1 Mit der Übergabe der Produkte an den Transporteur geht die Gefahr auf den Kunden über.
5. RÜCKSENDUNG VON PRODUKTEN
5.1 Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von der Firma WUNDERCHEMI und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat
originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen. Für geöffnete Software ist eine Rücksendung ausgeschlossen.
5.2 Die Firma WUNDERCHEMI behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko
wieder zu retournieren. Bei Rücksendung ohne Fehlerbeschreibung kann die Firma WUNDERCHEMI eine Fehlersuche auf Kosten des Kunden (Mindestaufwand eine Stunde) durchführen.
5.3 In jedem Fall gelten die von der Firma WUNDERCHEMI und vom Hersteller definierten Abläufe. Der Kunde hat vor der Rücksendung bei der Firma WUNDERCHEMI eine «Retourennummer mit RMA Formular»
zu verlangen.
5.4 Grundsätzlich besteht kein Rückgaberecht von Produkten die der Kunde aufgrund von falschen Annahmen oder irrtümlich bestellt hat.
6. PREISE
6.1 Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von der Firma WUNDERCHEMI verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), inkl. Mehrwertsteuer, verzollt und ab Verteilzentrum der Firma
WUNDERCHEMI. Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport) sind in den Preisen nicht enthalten, Frachtkosten werden je nach Zahlungsart in einer
separaten Position in Rechnung gestellt.
6.2 Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich nach der Preisliste zur Zeit der Auftragsbestätigung bzw. Lieferung berechnet. Soweit die SAO seitens der Hersteller bzw.
Lieferanten die Zusicherung erhalten hat, Preissenkungen an die Kunden weiterzugeben, gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übergabe der Produkte. Dies gilt umgekehrt auch für den
Fall von Preiserhöhungen durch die Hersteller bzw. Lieferanten. Im übrigen kann die Firma WUNDERCHEMI jederzeit Änderungen der Preisliste auch ohne Vorankündigung vornehmen.
7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
7.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma WUNDERCHEMI ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen
getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
7.2 Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von der Firma WUNDERCHEMI angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist die Firma WUNDERCHEMI
berechtigt, eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 500.- geltend zu machen. Daneben ist die Firma WUNDERCHEMI auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzesregeln des OR vorzugehen.
7.3 Insbesondere ist die Firma WUNDERCHEMI berechtigt bei Nachnahme-Annahmeverweigerung, dem Kunden die NN ein zweites mal auf Kosten des Kunden zuzustellen. Ist Die Zustellung nicht möglich,
Haftet der Kunde für das lagern des Produktes (pro Tag sfr. 2.-)
7.4 Mahnungen sind Kostenpflichtig. Bei jeder Mahnung werden Bearbeitungskosten von CHF 40.- dazu gerechnet.
7.5 Bei Zahlungsverzug darf die Firma WUNDERCHEMI 10% der Rechnungssumme bzw. des Mahnungs-Übertrags pro Mahnung dazu rechnen.
7.6 Der Kunde erlaubt der Firma WUNDERCHEMI ausdrücklich, falls der Kunde in Verzug gerät, die ausstehende Forderung mittels Geldeintreiber einzufordern! Die Geldeintreiber sind auf ihrer
Bekleidung mit „Schuldeneintreiber" angeschrieben und begleiten einen Schuldner auf „Schritt und Tritt", bis der Schuldner seine Schulden bezahlt hat. Gemahnt wird bis zu 50 mal. Die Firma
WUNDERCHEMI ist jedoch berechtigt nach der 3. Mahnung sofort die Betreibung einzuleiten.
7.7 Zahlt der Kunde die/den Artikel im Voraus und wird hinterher festgestellt, dass die Adresse nicht in der Schweiz liegt, muss uns der Kunde eine entsprechende Adresse in der Schweiz angeben,
damit wir die/den Artikel dort hin senden können.
7.8 Will der Kunde die Vorkasse zurück, weil Europäische Länder nicht beliefert werden, wird eine Umtriebsgebühr von CHF 40.- berechnet, die der Kunde zuerst per Vorkasse bezahlen muss. (Jeder
Kunde muss darauf achten, dass generell nur die Schweiz beliefert wird!) Wer Trotzdem eine Bestellung auslöst und wenn der Absender bzw. die Lieferadresse jedoch nicht in der Schweiz liegt und
bereits eine Vorkasse geleistet hat, handelt auf eigene Gefahr und muss den daraus entstandenen Schaden selber zahlen.
8. VERRECHNUNG / RETENTIONSRECHT
8.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Firma WUNDERCHEMI zu verrechnen.
8.2 Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden ist vollumfänglich wegbedungen.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
9.1 Die von der SAO gelieferten Produkte bleiben - solange sie im Einflussbereich des Kunden stehen - im Eigentum der Firma WUNDERCHEMI, bis die Firma WUNDERCHEMI den Kaufpreis vollständig und
vertragskonform erhalten hat. Die Firma WUNDERCHEMI ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des
Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen der Firma WUNDERCHEMI umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die
Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).
9.2 Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von Firma WUNDERCHEMI gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle
üblichen Risiken zu versichern.
11. GARANTIE
11.1 Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.
h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Firma WUNDERCHEMI keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt. Sollte die Lieferung
unvollständig sein, liefert die Firma WUNDERCHEMI so schnell wie möglich nach. Eine Bemängelung der Lieferung aus irgendwelchen Gründen entbindet den Kunden nicht von der Bezahlung der Rechnung
der Firma WUNDERCHEMI vereinbarten Zahlungsfrist. Steht dem Kunden ausnahmsweise z.B. aufgrund einer konkreten Vereinbarung mit der Firma WUNDERCHEMI ein Rückgaberecht zu, hat der Kunde erst und
nur dann Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, wenn die Produkte in der Originalverpackung und in wiederverkaufsfähigem Zustand bei der Firma WUNDERCHEMI eingetroffen sind.
11.2 Die Firma WUNDERCHEMI leistet keine Gewähr für die von Ihr gelieferten Produkte. Dem Kunden steht ausschliesslich eine allfällige Werksgarantie des Herstellers zu, die direkt bei diesem bzw.
dem von diesen bezeichneten Stellen geltend zu machen ist. Der Kunde kann von der Firma WUNDERCHEMI auch die Abtretung von allenfalls dieser zustehenden Gewährleistungsansprüchen gegenüber
Dritten verlangen, wobei solche Ansprüche vom Kunden auf eigene Rechnung und Gefahr geltend zu machen sind. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
11.3 Der Kunde anerkennt, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen des Herstellers die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf
Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben, und keine
Reparaturversuche von Dritten stattgefunden haben.
12. HAFTUNG
12.1 Die Firma WUNDERCHEMI haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von der Firma WUNDERCHEMI , deren Hilfspersonen
oder den von der Firma WUNDERCHEMI beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.
12.2 Jede weitergehende Haftung von der Firma WUNDERCHEMI, deren Hilfspersonen und der von der Firma WUNDERCHEMI beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat
der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen,
entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.
12.3 Die Firma WUNDERCHEMI verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.
13. PATENTE UND ANDERE SCHUTZRECHTE
Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch
gelieferte Produkte bzw. Produkte aus deren Betrieb, so wird der Kunde der Firma WUNDERCHEMI schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis
setzen. Die Firma WUNDERCHEMI wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet der Firma
WUNDERCHEMI gegenüber auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.
14. WIEDERAUSFUHR
Die von der Firma WUNDERCHEMI vertriebenen Produkte unterliegen den US- und schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte um
eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde zur Zeit die Sektion für Ein- und Ausfuhr des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim
Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
15. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
15.1 Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere des Wiener Kaufrechts.
15.2 Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich in Zürich. Die Firma WUNDERCHEMI ist berechtigt, den
Kunden auch an dessen ordentlichen Gerichtsstand zu belangen.
Dübendorf, den 1. Januar 2015
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