Leider musste ich das organische Germanium Sesquioxid GE-132 aus dieser Website löschen, da die Gesundheitsdirektion vom Kanton Zürich von der Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut einen entsprechenden Hinweis erhalten hat, dass ich Germanium Sesquioxid GE-132 verkaufe.
Siehe E-Mail vom 30.07.2018:
Guten Tag Herr Wunderli
Wie am letzten Freitag telefonisch besprochen erhalten Sie folgende Informationen:
Auf Ihrer Webseite bieten Sie „organisches Germanium“ als Nahrungsergänzungsmittel (NEM) an.
Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (VNem): https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20143410/index.html
NEM dürfen nur die Mineralstoffe und Spurenelemente enthalten, welche der VNem aufgeführt sind. Germanium gehört nicht dazu.
Hinweise, die einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben oder die den Eindruck entstehen lassen, dass solche Eigenschaften vorhanden sind, sind verboten. Art. 12 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) vom 16. Dezember 2016: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20143388/index.html
Ich bitte Sie daher das Produkt und die dazugehörigen Heilanpreisungen von Ihrer Webseite zu entfernen.
Ich beuge mich dieser Macht und lösche das Produkt hiermit aus meiner Website.
Auch die Werbung über das Produkt wurde heute am 30.07.2018 um 12:00 Uhr ordnungsgemäss und dauerhaft gelöscht.